Anwendungsbestimmungen

Diese Ordnung definiert die allgemeinen Grundsätze und die Art und Weise der elektronischen Erbringung von Dienstleistungen durch Zero Waste Design gemäß Art. 8 Abschnitt 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Bereitstellung elektronischer Dienste (polnisches Gesetzblatt von 2020, Pos. 344, in der jeweils gültigen Fassung).

Mit Beginn der Nutzung des Dienstes bestätigt der Nutzer, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen hat, deren Inhalt versteht und akzeptiert und sich zu deren Einhaltung verpflichtet.

  1. DEFINITIONEN
    1. Alle nachstehend verwendeten Definitionen und Formulierungen gelten in diesen Bestimmungen sowie in anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vereinbarung:
      1. Aktivierung – bedeutet, die Anwendung dem Kunden zur Verfügung zu stellen, indem ein Aktivierungslink an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet und mit der Bereitstellung von Diensten für den Kunden begonnen wird;
      2. Anwendung – bezeichnet die Plattform, die über die Website esgasset.expert/ oder als Anwendung für mobile Geräte verfügbar ist

        ESG Asset Exper  , durch die es insbesondere möglich ist:

        1. Erstellen einer Bestandsaufnahme der Möbel, Gegenstände, Geräte und anderen Ausrüstungsgegenstände, die sich im Besitz des Kunden in seinen Ressourcen befinden;
        2. Verkauf von Möbeln für Ihre Mitarbeiter oder Dritte,
        3. Kauf von Möbeln, die in der Anwendung angezeigt werden
        4. Beauftragung von Möbelentsorgungsdiensten durch ZWD oder Dritte.
      3. Lösungszeit – bezeichnet die maximale Zeit, die ab dem Zeitpunkt, an dem ZWD die Annahme der Serviceanfrage bestätigt, bis zur Beseitigung des Mangels oder der Wiederherstellung der erforderlichen Funktionalität der Anwendung gezählt wird;
      4. Werktag – bezeichnet Tage von Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Republik Polen, einschließlich arbeitsfreier Tage im Sinne des Gesetzes vom 18. Januar 1951 über arbeitsfreie Tage (Gesetzblatt von 2015). , Punkt 90, in der geänderten Fassung);
      5. Arbeitszeiten – bedeutet Stunden ab 9.00 bis werktags 17.00 Uhr;
      6. Vertrauliche Informationen – bezeichnet das Geschäftsgeheimnis der anderen Partei sowie alle Daten, Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit der anderen Partei und im Zusammenhang mit ihren Marketing-, Werbe- und Geschäftsplänen, die direkt oder indirekt bei der Umsetzung der geschlossenen Verträge erlangt werden auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Bestimmungen, insbesondere aller technischen und kommerziellen Daten der Website oder ihrer verbundenen Unternehmen und ihrer Kunden, unabhängig von der Art ihrer Beschaffung oder Aufzeichnung;
      7. Kunde – bezeichnet eine natürliche Person, juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit die Erbringung von Dienstleistungen durch ZWD in Auftrag gibt und mit der ZWD einen Vertrag geschlossen hat;
      8. Koordinator – bezeichnet eine von ZWD bzw. dem Kunden autorisierte Person, die für die aktuelle und ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags und die Führung der Korrespondenz im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags verantwortlich ist; Kommentare zur Vertragserfüllung, die von einer Person eingereicht werden, die nicht der Koordinator des Kunden ist, können von ZWD ignoriert werden;
      9. Quellmaterialien – bezeichnet alle Daten, Logos, Fotos, Inhalte und Materialien, die vom Kunden oder Benutzer in der Anwendung platziert werden;
      10. Inventarmodul – ein Anwendungsmodul, das es dem Kunden ermöglicht, durch die Eingabe geeigneter Daten eine Bestandsaufnahme der Möbel, Dinge, Geräte und anderen Ausrüstungen des Kunden in seinen Ressourcen zu erstellen und ein Register der Möbel, Dinge, Geräte und anderen Ausrüstungen zu führen, die ihm gehören durch den Kunden in seinen Ressourcen,
      11. Wiederverkaufsmodul – ein Anwendungsmodul, das es
        dem Kunden ermöglicht: – durch Eingabe entsprechender Daten Möbel, Gegenstände, Geräte und andere Ausrüstung zu verkaufen, die sich im Besitz des Kunden in seinen Ressourcen befinden und im Inventarmodul inventarisiert sind, oder
        – Möbel und Gegenstände des Kunden zu kaufen , Geräte und andere Ausrüstung, die von ZWD oder anderen ZWD-Kunden in der Anwendung verkauft werden.
      12. Nutzungsmodul – ein Anwendungsmodul, das es dem Kunden ermöglicht, ZWD oder Dritte mit der Entsorgung von Möbeln, Gegenständen, Geräten und anderen Geräten zu beauftragen, die sich im Eigentum des Kunden in seinen Ressourcen befinden und im Inventarmodul inventarisiert sind,
      13. Modul(e) – abhängig vom Satzkontext und der verwendeten Singular-/Pluralform – das einzelne Modul gemäß den Punkten 1.1.11 – 1.1.13 bzw. alle Module gemäß den Punkten 1.1.11 – 1.1.13 .
      14. Abonnementzeitraum – bezeichnet den Zeitraum der Bereitstellung von Diensten, für den der Kunde Gebühren zahlt;
      15. Gebühr – bezeichnet eine periodische Abonnementgebühr, deren Höhe von der Anzahl der Benutzerkonten, der Anzahl der Inventargegenstände, die der Kunde in die Anwendung eingeben möchte, der Auswahl der Module und dem Umfang der vom Kunden ausgewählten Dienste abhängt;
      16. AGB – bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ZWD 360 – SQAR Plan Services;
      17. Inventargegenstände – die Anzahl der Möbelstücke, Gegenstände, Geräte und anderen Ausrüstungsgegenstände, die der Kunde in seinen Ressourcen besitzt und deren Daten vom Kunden in das Inventarmodul eingegeben werden;
      18. Zusätzliche Arbeiten – bezeichnet kostenpflichtige Dienstleistungen, die ZWD dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt und die den Umfang des Vertrags ergänzen, ihn erweitern oder ändern;
      19. Technische Unterbrechung – bezeichnet eine Unterbrechung der Verfügbarkeit der Anwendung im Zusammenhang mit der Notwendigkeit von Wartungs- oder Modernisierungsarbeiten, die die Nutzung der Dienste verhindert oder behindert;
      20. ZWD – steht für Zero Waste Design Sp. z o.o. z o. o. mit Sitz in Warschau, ul. Czeska 24/4, 03-902 Warszawa, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht in Warschau, 12. Handelsabteilung, unter der KRS-Nummer 0000751565, mit NIP: 5252765609 und REGON-Nummer: 381483948;
      21. Unter höherer Gewalt versteht man ein Ereignis, das bei Wahrung der im beruflichen Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehbar war und sowohl außerhalb des Auftraggebers als auch des ZWD liegt und dem sie mit gebotener Sorgfalt nicht entgegenwirken konnten, insbesondere eine Naturkatastrophe Katastrophen, Brände, Überschwemmungen, Überschwemmungen, Pandemien, Terrorismus, Kriegshandlungen, bewaffnete Konflikte, gewalttätige Unruhen, Streiks, Unruhen, Ausnahmezustände, behördliche Maßnahmen, die Compliance erfordern, oder andere weit verbreitete Störungen, die mehrere Unternehmen betreffen;
      22. Parteien – bezeichnet den Kunden und ZWD;
      23. Inhalt – bezeichnet in der Anwendung konsolidierte Daten auf der Grundlage der vom Kunden, Benutzern und Koordinatoren eingegebenen Daten;
      24. Vertrag – bezeichnet einen zwischen ZWD und dem Kunden geschlossenen Vertrag, dessen integraler Bestandteil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese Bestimmungen sind und auf dessen Grundlage sich ZWD zur Erbringung der Dienstleistungen und dem Kunden zur Zahlung einer angemessenen Vergütung verpflichtet; Der Vertrag ist für die Rechtsnachfolger des Auftraggebers bindend;
      25. Dienstleistung – bezeichnet die Dienstleistungen, die ZWD dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung bereitstellt; Der Service umfasst: Bereitstellung der Anwendung zur Nutzung, Durchführung von Schulungen und Beseitigung von Anwendungsfehlern sowie zusätzliche Arbeiten;
      26. Newsletter-Dienst – bezeichnet die von ZWD für den Kunden bereitgestellten Dienste, die darin bestehen, regelmäßig Nachrichten mit Informationen zu den in der Anwendung angebotenen Diensten (einschließlich Werbeaktionen) an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse zu senden;
      27. Benutzer – bezeichnet einen Mitarbeiter des Kunden oder eine Person, die mit dem Kunden auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrags zusammenarbeitet und die Dienste im Namen und mit Genehmigung des Kunden nutzt, sowie jede andere Person, der der Kunde Zugang gewährt hat zur Bewerbung;
      28. Mangel – bedeutet die Nichteinhaltung der Vereinbarung durch die Anwendung, wodurch die vollständige Nutzung der Funktionalität der Anwendung oder einzelner Module verhindert wird;
      29. Kritischer Bericht – bezeichnet einen vom Kundenkoordinator per E-Mail oder Telefon erstellten Servicebericht über einen Defekt, der zu einem vollständigen Stillstand der Anwendung führt;
      30. Serviceanfrage – bezeichnet eine Benachrichtigung des Kundenkoordinators per E-Mail, die das Auftreten eines Mangels in der Anwendung angibt,
    2. In der E-Mail-Korrespondenz zwischen den Parteien oder Koordinatoren haben in Kleinbuchstaben geschriebene Begriffe die in den Bestimmungen festgelegte Bedeutung, sofern der Absender nicht eindeutig etwas anderes angibt.
  2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
    1. Diese Bestimmungen legen die Regeln und Bedingungen für die Nutzung der von ZWD bereitgestellten Anwendung fest.
    2. ZWD stellt dem Kunden diese Ordnung vor Vertragsabschluss und Aktivierung und – auf dessen Verlangen – in einer Weise zur Verfügung, die den Zugriff, die Vervielfältigung und die Speicherung des Inhalts der Ordnung über das vom Kunden genutzte IT-System ermöglicht.
    3. Abweichungen von dieser Geschäftsordnung sind für den Kunden und ZDM nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien urkundlich vereinbart werden.
    4. Die Anwendung richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, juristische Personen und Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit Leistungen des ZWD bestellen. Die Nutzung der Anwendung ist gleichbedeutend mit der Bestätigung, dass der Kunde die oben genannten Anforderungen erfüllt.
    5. Durch die Nutzung der Anwendung bestätigt der Kunde, Nutzer oder Koordinator, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen hat, deren Inhalt akzeptiert und sich zu deren Einhaltung verpflichtet.
    6. ZWD erbringt Leistungen auf Grundlage des Vertrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Geschäftsordnung. Der Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Geschäftsordnung sind für die Parteien ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bindend.
    7. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Wortlaut der Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern die Parteien im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
    8. Aus wichtigen Gründen, darunter die Notwendigkeit, die Anwendung weiterzuentwickeln oder an aktuelle technische Anforderungen anzupassen, kann das ZWD einzelne Funktionalitäten der Anwendung ändern oder hinzufügen.
    9. Der Kundenservice erfolgt während der Geschäftszeiten.
    10. Alle zwischen den Parteien mündlich (einschließlich telefonisch) getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Bestätigung per E-Mail, Einschreiben oder Kurier spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden nach ihrem Abschluss, unter Androhung der Nichtigkeit.
    11. Es ist verboten, die Anwendung in einer Weise zu nutzen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, dem geltenden Recht, den guten Sitten und den Grundsätzen des sozialen Zusammenlebens steht. Dem Kunden ist es untersagt, in der Anwendung illegale Inhalte bereitzustellen. Insbesondere ist es untersagt, in der Anwendung Materialien zu veröffentlichen, die möglicherweise Rechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder Materialien darstellen, die für illegale Zwecke verwendet werden können. Es ist auch verboten, in die Integrität des Inhalts und der Form der Anwendung einzugreifen und darüber hinaus: sie zum Speichern oder Übertragen von Schadcode, zum Versenden von Spam, zum Beeinträchtigen oder Unterbrechen der Integrität oder des Betriebs des Dienstes oder der Daten Dritter zu verwenden und andere darin enthaltene Kunden oder Benutzer versuchen, sich unbefugten Zugriff auf den Dienst oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu verschaffen, den Dienst oder Teile davon zu kopieren oder auf den Dienst zuzugreifen, um wettbewerbsfähige Produkte oder Dienste zu erstellen.
    12. Benutzer und Koordinatoren werden auf Initiative und auf Wunsch des Kunden ernannt. Handlungen und Unterlassungen dieser Benutzer und Koordinatoren erfolgen auf Risiko des Kunden und gelten als Handlungen oder Unterlassungen des Kunden. Daher trägt der Kunde die volle Verantwortung für die Handlungen und Unterlassungen der von ihm ernannten Kunden und Koordinatoren.
  3. KOORDINATOREN
    1. Die Vertragsparteien geben in der Vereinbarung ihre Koordinatoren an. Im Rahmen der in der Geschäftsordnung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung festgelegten Kompetenzgrenzen fungiert der Koordinator als Vertreter einer bestimmten Partei. Die Koordinatoren sind verpflichtet, nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig die erforderlichen Erklärungen zu geben und sich gegenseitig die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
    2. Jede Partei hat das Recht, den Koordinator zu wechseln, indem sie die andere Partei benachrichtigt und Informationen über den neuen Koordinator bereitstellt: Vor- und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Eine solche Änderung stellt keine Änderung der Vereinbarung dar und wird wirksam, sobald die andere Partei den Erhalt dieser Informationen bestätigt hat.
  4. TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER ANWENDUNG
    1. Um die Anwendung über die [•]-Website nutzen zu können, müssen der Kunde, die Benutzer und die Koordinatoren die folgenden technischen Anforderungen erfüllen:
      1. über einen Computer oder ein anderes elektronisches Gerät mit Zugang zum Internet und der Möglichkeit zur Anzeige der Anwendungsoberfläche verfügen,
      2. über einen aktualisierten Browser in der neuesten Version verfügen, der von den folgenden Herstellern bereitgestellt wird: Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari,
      3. Cookies aktiviert und JavaScript aktiviert haben,
      4. die Software, die die oben genannten Programme blockiert, deaktiviert haben,
      5. über ein aktives E-Mail-Konto verfügen;
        Aktivierung durch den Kunden erhalten;
    2. Um die Anwendung auf einem mobilen Gerät nutzen zu können, müssen Kunde, Benutzer und Koordinator die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:
      1. über ein Smartphone oder Tablet verfügen, auf dem die Anwendung installiert ist, mit Zugang zum Internet und der Möglichkeit, die Anwendung zu nutzen,
      2. Aktivierung durch den Kunden erhalten;
    3. Nichterfüllung der in Punkt genannten technischen Bedingungen 4.1. – 4.2. Das oben Genannte muss die Möglichkeit der Nutzung der Anwendung nicht ausschließen, sofern der Kunde, Benutzer oder Koordinator das Risiko einer fehlerhaften Bedienung einzelner Funktionalitäten der Anwendung und der Unmöglichkeit der Nutzung einzelner Funktionalitäten der Anwendung trägt.
    4. Die Nutzung der Anwendung als Anwendung für ESG Asset Expert-Mobilgeräte  ist nach kostenloser Installation auf einem Mobilgerät möglich. Die Anwendung kann direkt heruntergeladen werden von:
      1. Google Play (für Android-Handys): https://play.google.com/store/apps/details?id=expert.esgasset
      2. Apple Store (für iOS-Mobiltelefone): https://apps.apple.com/pl/app/esg-asset-expert/id6504415045?l=pl&platform=iphone
  5. ZUGRIFF AUF DIE ANWENDUNG
    1. ZWD gewährt dem Kunden einen ununterbrochenen und sicheren Zugriff auf die Anwendung, vorbehaltlich des Zugriffs nur auf die vom Kunden bestellten Module, in der mobilen Version und in der Internetversion (Web), d. h. über eine eigene Website [•].
    2. ZWD stellt dem Kunden in der Anwendung nur die von den Vertragsparteien im Vertrag genannten Module zur Verfügung.
    3. Der Zugriff auf die Anwendung erfolgt innerhalb des in der Vereinbarung angegebenen Aktivierungsdatums.
    4. ZWD stellt dem Kunden die im Vertrag angegebene Anzahl an Lagerartikeln zur Verfügung. Wenn es notwendig ist, die Anzahl der Inventargegenstände zu erhöhen, schließen die Parteien einen Anhang zum Vertrag, in dem die Anzahl der Inventargegenstände und die Höhe der an ZWD geschuldeten Gebühr erhöht werden.
    5. Die Aktivierung erfolgt dadurch, dass ZWD für den Kunden ein Benutzerkonto erstellt, das Administratorkonto durch ZWD aktiviert und einen Aktivierungslink per E-Mail versendet. Die Aktivierung erfolgt an dem Tag, an dem der Aktivierungslink an den Kunden gesendet wird.
    6. ZWD gewährt dem Nutzer über sein Benutzerkonto Zugriff auf das Anwendungshandbuch.
    7. ZWD verpflichtet sich, innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten und im Vertrag bestätigten Zeit und Weise Schulungen zu den Grundsätzen der Nutzung der Anwendung und der Funktionalität der Anwendung für den Kunden und die vom Kunden angegebenen Benutzer durchzuführen.
    8. Der Zugriff auf die Anwendung kann anderen als den vom Kunden angegebenen Nutzern nicht gewährt werden, es sei denn, ZWD erklärt zuvor ausdrücklich seine schriftliche Zustimmung. Wenn ZWD davon Kenntnis erhält, dass Personen, die keine Nutzer sind, die Anwendung im Namen des Kunden nutzen, ist ZWD berechtigt, den Zugang dieser Person zur Anwendung zu sperren.
    9. Vom Kunden im Resale-Modul abgeschlossene Geschäfte werden je nach Verkaufsart direkt mit ZWD oder Dritten abgeschlossen. Gemäß der Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermittelt das ZWD lediglich den Abschluss von Verträgen und wird nicht Vertragspartei. Der Abschluss von Verkaufs-/Kaufverträgen im Resale-Modul stellt einen eigenständigen Rechtsakt und ein Pflichtverhältnis dar, aufgrund dessen ZWD nicht aus dem Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Bestimmungen haftet.
    10. Vom Kunden im Nutzungsmodul abgeschlossene Transaktionen werden je nach Art der Bestellung des Dienstes direkt mit ZWD oder Dritten abgeschlossen. Gemäß der Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermittelt das ZWD lediglich den Abschluss von Verträgen und wird nicht Vertragspartei. Der Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Entsorgungsleistungen im Verwertungsmodul ist ein eigenständiger Rechtsakt und ein Schuldverhältnis, aufgrund dessen ZWD nicht aus dem Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieser Ordnung haftet.
  6. WEITERE BESTIMMUNGEN
    1. ZWD gewährt dem Kunden vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen einen ununterbrochenen und sicheren Zugang zur Anwendung, vorbehaltlich einer technischen Unterbrechung. ZWD ist nicht verantwortlich für Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung, sofern die Unregelmäßigkeiten auf externe Anbieter zurückzuführen sind, die den Download oder die Nutzung der Google Play-Anwendung ermöglichen (Google LLC mit Sitz in Delaware, Google Ireland Limited). mit Sitz in Dublin, Google Commerce Limited mit Sitz in Dublin, Google Asia Pacific mit Sitz in Singapur) oder Apple Store (Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA). der oben genannten Anbieter beabsichtigt der Kunde, die Anwendung herunterzuladen oder zu verwenden).
    2. Der Kunde, der Benutzer und der Koordinator dürfen die Zugangsdaten zu den Benutzer-, Koordinator- oder Verwaltungskonten nicht an Dritte weitergeben und haften im Falle einer solchen Offenlegung allein für die Folgen. Der Kunde ist allein und in vollem Umfang verantwortlich für den unbefugten Zugriff auf die Anwendung (der sowohl dem Kunden als auch den vom Kunden benannten Koordinatoren oder Benutzern zuzurechnen ist) sowie für die Wahrung der Vertraulichkeit dieser Kennungen und für etwaige Gebühren, Schäden, Verbindlichkeiten usw Verluste, die durch die Nichteinhaltung der Vorschriften entstehen. ZWD haftet nicht für Schäden, die durch den Diebstahl dieser Identifikatoren, deren Offenlegung oder die Genehmigung, einer anderen Person unter Verwendung der Identifikatoren auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, entstehen. Dementsprechend wird der Kunde angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf den Dienst oder dessen Nutzung zu verhindern. Der Kunde trägt die alleinige und volle Verantwortung für alle Handlungen, die auf den Konten von Benutzern, Koordinatoren oder Verwaltungskonten vorgenommen werden, sofern diese Handlungen auf der Nichteinhaltung der im ersten Satz dieser Ziffer 6.2 genannten Verpflichtung beruhen. Der Kunde wird ZWD unverzüglich über jede unbefugte Nutzung von Benutzer-, Koordinator- oder Administratorkonten oder jede andere dem Kunden bekannte Sicherheitsverletzung informieren. Der Kunde kann für Verluste haftbar gemacht werden, die ZWD oder einem anderen Benutzer der Anwendung durch die unbefugte Verwendung von Identifikatoren entstehen, weil der Kunde es versäumt hat, die Sicherheit oder Vertraulichkeit der Identifikatoren zu wahren.
  7. UPDATES UND ZUSÄTZLICHE ARBEITEN
    1. Die Parteien werden eng zusammenarbeiten und sich gegenseitig über alle Umstände informieren, die die Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten.
    2. ZWD erklärt sich bereit, vom Kundenkoordinator vorgelegte zusätzliche Arbeitsaufträge anzunehmen und umzusetzen. Zu den zusätzlichen Arbeiten kann insbesondere die Verbesserung der Anwendung oder eines bestimmten Moduls gehören, die kein Update darstellt.
    3. Wenn die Durchführung zusätzlicher Arbeiten erforderlich ist, wird ZWD dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 (sieben) Geschäftstagen ab dem Datum der Mitteilung des Kunden über die Absicht, zusätzliche Arbeiten durch ZWD auszuführen, Folgendes vorlegen: (a) die genaue Spezifikation der zusätzlichen Arbeiten, (b) die Methode und Frist für die Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung; (c) die geschätzte maximale Anzahl an Arbeitsstunden, die zur Durchführung dieser zusätzlichen Arbeiten erforderlich sind, (d) die Bewertung der zusätzlichen Arbeiten.
    4. Die Parteien schließen einen Anhang zum Vertrag ab, der die Grundlage für die Durchführung zusätzlicher Arbeiten bildet.
    5. Bezüglich der Ergebnisse zusätzlicher Arbeiten gelten die Regelungen dieser Ordnung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
    6. Wenn ZWD während der Laufzeit des Vertrags die Anwendung oder ein bestimmtes Modul, auf das der Kunde im Rahmen des Vertrags Zugriff hat, selbstständig verbessert oder aktualisiert, wird die neue Version der Anwendung oder des Moduls unverzüglich implementiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Implementierungszeit einer Verbesserung oder Aktualisierung der Anwendung oder eines bestimmten Moduls richtet sich nach dem Fortschrittsgrad und der Komplexität der eingeführten technischen Änderungen und erfordert möglicherweise eine technische Unterbrechung.
    7. ZWD behält sich die Möglichkeit technischer Unterbrechungen beim Zugriff auf die Anwendung vor, die durch Wartungs- oder Modernisierungsarbeiten, mit Ausnahme von Anwendungsaktualisierungen, verursacht werden.
    8. Die Nutzung einer technischen Unterbrechung aufgrund der Notwendigkeit, die Anwendung zu aktualisieren, stellt keine fehlerhafte Erbringung der Dienstleistung durch ZWD dar.
  8. SERVICE UND REKLAMATIONEN
    1. ZWD wird die Anwendung in einem Zustand halten, der ihr ordnungsgemäßes Funktionieren gewährleistet, insbesondere:
      1. wird Mängel in der Anwendung und der dedizierten Website-Anwendung rechtzeitig beseitigen,
      2. gewährleistet den unterbrechungsfreien Zugriff und die Anpassung der Anwendung an Plattformaktualisierungen,
      3. bietet technische Unterstützung und Beratung im Bereich der Veröffentlichung und Verwaltung von Quellmaterialien und Inhalten, die vom Kunden in der Anwendung oder im einzelnen Modul platziert werden, auf das der Kunde im Rahmen der Vereinbarung Zugriff hat.
    2. Mängel der Anwendung oder des Moduls werden von ZWD auf Grundlage einer Serviceanfrage behoben. Eine Serviceanfrage sollte die folgenden Informationen enthalten: (a) Kontaktdaten der meldenden Person; (b) Beschreibung des Ereignisses; (c) Informationen über den Teil der Anwendung oder des Moduls, in dem der Fehler vermutlich aufgetreten ist; (d) die Umstände des Mangels; (e) andere Informationen, die ZWD oder der Nutzer für die Beseitigung des Mangels als notwendig erachten oder die es ZWD ermöglichen, den Mangel zu beseitigen, sofern keine der oben genannten Informationen vorliegen. Die Mitteilung führt nicht dazu, dass die Mitteilung unwirksam wird. Eine unvollständige Serviceanfrage kann jedoch die Lösungszeit verlängern. Im Falle einer kritischen Meldung ist der Kunde auch zur telefonischen Abgabe verpflichtet.
    3. Die Annahme der Serviceanfrage wird jedes Mal in Form einer E-Mail bestätigt, die dem Kunden an die in der Serviceanfrage angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird, spätestens jedoch innerhalb von 3 Stunden nach dem Datum der Annahme der Serviceanfrage .
    4. Abhängig von der Art der Meldung garantiert das ZWD die folgende Lösungszeit:
      1. Serviceanfrage – Die Lösungszeit beträgt [•] ab dem Zeitpunkt der Bestätigung in Form einer E-Mail über die Annahme der Serviceanfrage.
      2. Kritischer Bericht – Die Lösungszeit beträgt [•] ab dem Zeitpunkt der Bestätigung in Form einer E-Mail über den Eingang des kritischen Berichts.
    5. Als Mehrarbeit gilt die Behebung von Mängeln, die auf vom Kunden zu vertretende Gründe zurückzuführen sind, insbesondere auf eine unsachgemäße Vertragserfüllung.
    6. Zur Durchführung von Wartungs- oder Modernisierungsarbeiten behält sich ZWD die Möglichkeit vor, dass der Zugriff auf die Anwendung oder einzelne Module technisch unterbrochen wird. ZWD verpflichtet sich, den Kunden spätestens 72 Stunden vor dem Datum, an dem die geplante technische Pause stattfinden soll, über die geplante technische Pause zu informieren, sofern die technische Pause nicht während der Arbeitszeit stattfindet. Technische Unterbrechungen stellen keine fehlerhafte Leistung der Dienste oder einen Defekt der Anwendung oder des Moduls dar.
    7. Der Kunde erkennt an, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags auch von rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen der Telekommunikationsbetreiber abhängt. ZWD ist nicht verantwortlich für Störungen und Unterbrechungen des Zugriffs auf die Anwendung oder einzelne Module, die durch Ausfälle inländischer, internationaler oder betreiberübergreifender Telekommunikations- und Telefonleitungen sowie durch Unregelmäßigkeiten seitens der Telekommunikationsbetreiber verursacht werden.
    8. ZWD ist nicht verantwortlich für die mangelnde Verfügbarkeit der Anwendung oder einzelner Module, die verursacht wird durch: (a) Handlungen des Kunden oder Benutzers oder Dritter, die darin bestehen, Änderungen oder Modifikationen an der Anwendung oder dem Modul vorzunehmen, (b) die Nutzung der Anwendung durch des Kunden oder Benutzers in einer Weise, die nicht mit den Bestimmungen der Vereinbarung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar ist.
    9. ZWD haftet nicht für Schäden, die auf Folgendes zurückzuführen sind: Hardwaredefekte, fehlerhafte Bedienung oder Nichtbedienung von Software Dritter, Fehlfunktion des IT-Netzwerks, fehlerhafte Verwendung der Anwendung oder des Moduls, Eingabe falscher Daten oder Eingriffe in die Anwendung oder Datenbank durch Dritte.
    10. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der Daten, insbesondere der in der Anwendung gespeicherten Quellmaterialien und Inhalte, einschließlich deren Einhaltung allgemein geltender Gesetze. Erhält ZWD eine behördliche Mitteilung oder verlässliche Informationen über die Rechtswidrigkeit von Daten, insbesondere vom Kunden oder Nutzern in der Anwendung eingestellten Quellmaterialien und Inhalten oder damit zusammenhängenden Aktivitäten, ist ZWD berechtigt, den Zugriff auf diese Daten unverzüglich zu sperren und den Zugriff zu sperren an die Anwendung an das Unternehmen, das diese Daten höchstwahrscheinlich in die Anwendung eingegeben hat, oder an den Kunden. In einem solchen Fall haftet ZWD gegenüber dem Kunden oder Nutzer nicht für Schäden, die aus der Sperrung des Zugriffs auf diese Daten entstehen.
    11. In jedem Fall ist die Haftung von ZWD für die Folgen der mangelnden Verfügbarkeit der Dienste, einschließlich der Anwendung oder eines bestimmten Moduls, die dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich auf die tatsächlichen Schäden des Kunden beschränkt.
    12. Alle Beschwerden und Fragen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung sind per E-Mail an die E-Mail-Adresse [•] oder an die Adresse der ZWD-Zentrale zu richten. Der Inhalt der Beschwerde muss mindestens Folgendes umfassen: Daten, die die Identifizierung des Kunden und die Kontaktaufnahme mit ihm ermöglichen: Vor- und Nachname oder Name (Firma) und E-Mail-Adresse des Kunden, Angabe des Gegenstands der Beschwerde und der Umstände worauf sie beruhen, sowie das Datum ihres Auftretens; Definition der Erwartungen des Kunden an ZWD, insbesondere Angabe der gewünschten Maßnahmen seitens ZWD.
    13. ZWD prüft die Beschwerde innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum ihres Eingangs und informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail über die Art der Prüfung. Sollten die in der Reklamation gemachten Angaben oder Informationen ergänzt werden müssen, fordert ZWD den reklamierenden Kunden auf, diese vor Prüfung der Reklamation zu vervollständigen. Die Frist für die Bereitstellung zusätzlicher Erläuterungen durch den Kunden verlängert die Bearbeitungszeit der Reklamation.
    14. Beschwerden, die sich aus der Nichteinhaltung der Vorschriften ergeben, werden vom ZWD negativ bewertet.
    15. ZWD ist zu Zwecken im Zusammenhang mit der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Qualität der Bereitstellung von Dienstleistungen berechtigt, einschließlich der Verbesserung des Betriebs der Anwendung, der Registrierung von Kundenaktivitäten in der Anwendung sowie der Kontaktaufnahme mit Kunden, um den Grad der Zufriedenheit mit der Nutzung zu messen der Anwendung.
    16. Beanstandungen hinsichtlich der Umsetzung der Ordnung werden vom ZWD nicht entgegengenommen, wenn die von ZWD in Form des Zugriffs auf die Anwendung bereitgestellten Dienste den Ordnungen entsprechen, d. h. insbesondere wenn Beschreibung, Art, Qualität, Vollständigkeit, Funktionalität, Kompatibilität vorliegen im Einklang mit den Bestimmungen und dem Umfang der Dienste und der Verfügbarkeit von Updates sowie der Eignung für den spezifischen Zweck, für den diese Dienste vom Kunden benötigt werden, über den der Kunde ZWD spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses informiert hat der Vertrag und die ZWD angenommen hat. Darüber hinaus sind ZWD Services mit der Vereinbarung vereinbar, indem sie die Bestimmungen akzeptieren, wenn: sie für die Zwecke geeignet sind, für die Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden, unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Bestimmungen, technischer Standards oder bewährter Praktiken, und in solchen vorhanden sind Menge und solche Eigenschaften, einschließlich Haltbarkeit und Sicherheit sowie Funktionalität und Kompatibilität, aufweisen, die typisch für Waren dieser Art sind und die der Kunde unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Waren und der öffentlichen Zusicherung von ZWD vernünftigerweise erwarten kann; von gleicher Qualität sind wie Test- oder Testversionen der Anwendung, die ZWD dem Kunden zur Verfügung stellt; ZWD informiert den Kunden über Aktualisierungen und liefert diese rechtzeitig; ZWD stellt dem Kunden entsprechende Anweisungen zur Nutzung der Anwendung zur Verfügung.
    17. ZWD haftet nicht für die mangelnde Übereinstimmung der im Rahmen der Anwendung bereitgestellten Dienste mit dem durch die Annahme der Bestimmungen geschlossenen Vertrag, wenn der Kunde die von ZWD bereitgestellten Updates nicht innerhalb einer angemessenen Zeit installiert, wenn diese Inkonsistenz ausschließlich auf das Fehlen von Updates zurückzuführen ist und ZWD den Kunden über das Update und die Folgen seiner unterlassenen Installation informiert hat und die fehlgeschlagene oder unsachgemäße Installation des Updates nicht auf Fehler in der vom Kunden bereitgestellten Installationsanleitung zurückzuführen ist.
  9. QUELLENMATERIALIEN
    1. Ausschluss Zur Durchführung des Vertrages gewährt der Kunde ZWD eine kostenlose, räumlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz mit dem Recht zur Unterlizenzierung an den Ausgangsmaterialien (insbesondere zum Thema Urheberrechte, Marken und Geschmacksmuster) in den folgenden Nutzungsbereichen :
      1. Vervielfältigung durch Aufzeichnung von Quellmaterialien auf beliebigen Datenträgern;
      2. Zugriff auf Computerspeicher, Datenbanken, Multimedianetzwerke oder andere Computernetzwerke (insbesondere das Internet);
      3. durch Mitarbeiter oder vom ZWD autorisierte Personen, Produktion, Ausstellung, Anzeige, Vervielfältigung, Ausstrahlung und Weiterverbreitung sowie öffentliche Zugänglichmachung der Quellmaterialien in einer Weise, dass vom ZWD oder seinen Mitarbeitern ausgewählte Personen an einem Ort und Ort Zugriff darauf haben können Zeitpunkt ihrer Wahl;
      4. das Recht, Änderungen an den Quellmaterialien vorzunehmen, insbesondere das Recht, den Inhalt der Quellmaterialien digital zu bearbeiten, anzupassen und zu verändern (Bearbeitung) und das Recht, solche Änderungen durch Subunternehmer des ZWD vornehmen zu lassen;
      5. Änderung der Methode zur Aufzeichnung der Quellmaterialien und deren Präsentation in einer von ZWD als angemessen erachteten Weise;
      6. zur Erstellung anderer Werke verwenden, einschließlich mehrfacher Kombinationen mit anderen Werken;
      7. Vervielfältigung des Quellcodes oder Übersetzung seiner Form (Dekompilierung), einschließlich dauerhafter oder vorübergehender Vervielfältigung im Ganzen oder in Teilen mit beliebigen Mitteln und in jeglicher Form, Anpassung, Änderung der Anordnung oder sonstige Änderungen.
    2. Der Kunde versichert und gewährleistet jedes Mal, dass:
      1. verfügt über das ausschließliche, uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht an den Quellmaterialien, soweit es zur Gewährung einer Lizenz berechtigt, und garantiert, dass es während der Laufzeit des Vertrags seine Rechte weder verliert noch einschränkt oder sie in irgendeiner Weise belastet;
      2. Quellmaterialien dürfen der Öffentlichkeit durch ZWD-Verkäufer oder von ZWD autorisierte Personen zugänglich gemacht werden, ohne dass die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte und Persönlichkeitsrechte der Autoren sowie damit verbundene Rechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden;
      3. stellt ZWD von sämtlichen Ansprüchen von Urheberrechts- oder sonstigen Rechteinhabern frei, die ihre Rechte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch ZWD geltend machen, und verpflichtet sich, diese vollständig zu befriedigen und die gesamten ZWD hierfür entstehenden Kosten zu tragen.
    3. Wenn ein Dritter einen Anspruch bezüglich der Quellmaterialien erhebt, wird ZWD diesen unverzüglich dem Kunden vorlegen, der sich verpflichtet, den Dritten unverzüglich zu kontaktieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Streit beizulegen oder die Ansprüche des Dritten zu befriedigen. Befriedigt ZWD die Ansprüche eines Dritten oder beseitigt er den ihm entstandenen Schaden, wird ZWD einen entsprechenden Rückgriffsanspruch gegenüber dem Kunden geltend machen, der zur Befriedigung verpflichtet ist.
    4. ZWD ist nicht verantwortlich für die Übertragung und Platzierung fehlerhafter oder falscher Quellmaterialien und anderer Informationen, Inhalte, Daten durch den Kunden und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung, insbesondere das Funktionieren der Anwendung und der Module sowie den Abschluss von a Transaktion im Utilization-Modul oder Resale-Modul.
    5. Der Kunde stimmt der Nutzung der Marken des Kunden durch ZWD zum Zweck der Werbung und Verkaufsförderung für die Anwendung oder Dienste zu, ohne räumliche oder zeitliche Beschränkungen.
  10. LIZENZ UND ÜBERTRAGUNG VON URHEBERRECHTEN
    1. ZWD erklärt, über die Urheberrechte an der Anwendung (einschließlich einzelner Module) verfügen zu dürfen, insbesondere, dass die Anwendung nicht und für die Dauer des Vertrages mit Rechten Dritter belastet ist Es sind auch keine Verpflichtungen jeglicher Art im Zusammenhang mit der Anwendung gegenüber Dritten eingegangen, die die Rechte des Kunden an den im Vertrag genannten Diensten einschränken könnten.
    2. Gemäß der Vereinbarung wird dem Kunden als Teil der vom Kunden gezahlten Gebühr eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Anwendung durch den Kunden und Benutzer und Koordinatoren gewährt, denen der Kunde Zugriff auf die Anwendung gewährt hat. Die Lizenz ist räumlich unbegrenzt, sofern die Parteien im Vertrag nichts anderes vereinbaren. Die Lizenz ist auf die in der Vereinbarung angegebene Anzahl von Benutzern und auf die Dauer der Vereinbarung beschränkt. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, wird die Lizenz in folgenden Nutzungsbereichen erteilt:
      1. Vervielfältigung der Anwendung im Speicher des Endgeräts;
      2. Nutzung der Anwendung gemäß ihrem beabsichtigten Zweck (einschließlich, abhängig von der vom Kunden gewählten Dienstleistung, Installation auf dem Endgerät, Speicherung im Speicher des Endgeräts und Anzeige des Systems auf dem Bildschirm des Endgeräts).
    3. Die Lizenz wird bei der Aktivierung gewährt.
    4. Die Lizenz kann auf weitere Benutzer erweitert werden. Der Kunde kann eine Lizenzverlängerung in elektronischer Form bestellen, indem er sich direkt an den ZWD-Koordinator wendet. Als Antwort erhält der Kunde ein Angebot mit einem Kostenvoranschlag für eine zusätzliche Gebühr, angepasst an eine bestimmte Anzahl von Benutzern. Nach Annahme der Bedingungen durch den Kundenkoordinator schließen die Parteien einen Anhang zur Vereinbarung, in dem die Anzahl der Benutzer und die Höhe der an ZWD geschuldeten Gebühr erhöht werden.
    5. ZWD behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, die dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Insbesondere erlaubt die Lizenz dem Kunden nicht: (a) die Anwendung (einschließlich einzelner Module) zu reproduzieren, zu verteilen, zu vermieten, zu verkaufen oder auf andere Weise direkt und indirekt weiterzuverbreiten, sowohl bezahlt als auch unbezahlt, mit Ausnahme von ZWD, (b ) die Anwendungssoftware (oder einzelne Module) zu verändern, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu beeinträchtigen, (c) geistiges Eigentum von ZWD zu nutzen und weiterzuentwickeln, um eigene Produkte und Dienstleistungen zu erstellen, (d) geistiges Eigentum von ZWD für einen rechtswidrigen Zweck zu nutzen oder zum Nachteil von ZWD. Jedes Verhalten, das die oben genannten Bedingungen erfüllt, wird als Verstoß gegen die Bedingungen der Vereinbarung behandelt.
    6. Durch die Vereinbarung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diese Bestimmungen wird dem Kunden, dem Benutzer oder dem Koordinator kein Eigentum oder geistiges Eigentum Dritter übertragen, und alle Rechte, Titel und Interessen an diesem Eigentum verbleiben ausschließlich bei ZWD bzw ihre jeweiligen Besitzer. Alle Rechte dieser Art bleiben vorbehalten.
    7. Die Namen, Logos oder Marken von Drittunternehmen und Produkten anderer Benutzer können Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein.
    8. Gemäß der Vereinbarung überträgt ZWD als Teil der vom Kunden gezahlten Gebühr das Urheberrecht an den durch die Anwendung generierten Inhalten an den Kunden, sobald diese durch den Kunden erstellt wurden. Die Übertragung der Urheberrechte an den Inhalten erfolgt ohne zeitliche und räumliche Begrenzung in den folgenden Verwertungsbereichen: (a) im Bereich der Aufzeichnung und Reproduktion der Inhalte – Herstellung von Kopien des Werks unter Verwendung einer bestimmten Technik, einschließlich Druck, Reprographie, magnetische Aufzeichnung und digitale Techniken, (b) das Eindringen in den Speicher einer beliebigen Anzahl von Computern und das Eindringen in Computernetzwerke (insbesondere das Internet und geschlossene Netzwerke) und andere Aktivitäten, die jedem den Zugriff auf die Inhalte an jedem Ort und zu jeder Zeit ermöglichen, unabhängig vom Format, System oder Standard, (c) Veröffentlichung des Inhalts, Kopien oder Kopien davon in den Massenmedien; (d) Veröffentlichung, Verbreitung des Inhalts in jeder zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbaren Technik, mit jedem Mittel und in jeder Form oder anderweitige Zugänglichmachung für jede Person zu jeder Zeit und an jedem Ort, (e) Einführung des Inhalts oder Kopien davon in die Wirtschaft , den Originalinhalt oder Kopien davon verkaufen, verleihen, vermieten, Lizenzen erteilen, ausstellen, ausstellen oder leasen; (f) Erstellung von Studien in Form von Übersetzungen, Auszügen, Zusammenfassungen, (g) Verwendung, einschließlich eigenständiger Entwicklung und Änderung, Erstellung von Korrekturen, Änderungen, Anpassungen und Neufassungen der Inhalte, insbesondere zur Auslagerung dieser Tätigkeiten an Dritte, ( h) Nutzung des Inhalts oder seiner Teile und einzelner Elemente für Marketing-, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke des Kunden.
    9. Das ZWD ist berechtigt, die Quellmaterialien und Inhalte einzusehen, insbesondere zum Zweck der Analyse der in der Anwendung gespeicherten Dokumentation und zu statistischen Zwecken.
    10. Mit dem Zeitpunkt der Übertragung der Eigentumsrechte an den Inhalten überträgt ZWD dem Kunden das ausschließliche Recht, die Ausübung abhängiger Urheberrechte an der Entwicklung der Inhalte in den im Abschnitt genannten Verwertungsbereichen zu genehmigen. 10.8. und ermöglicht es dem Kunden, ohne zeitliche, räumliche und quantitative Beschränkungen die Inhalte, insbesondere deren Modifikationen, Anpassungen und Übersetzungen, zu entwickeln sowie über die oben genannten Inhalte zu verfügen und diese zu nutzen. Inhaltsstudien.
  11. KUNDENINHALT
    1. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die vom Kunden oder seinen Benutzern und Koordinatoren sowie über diese in der Anwendung veröffentlichten Inhalte und Aussagen, einschließlich deren Qualität und Rechtmäßigkeit, sowie für etwaige Schäden, die sich aus solchen Inhalten ergeben. Durch die Bereitstellung von Inhalten und Erklärungen über die Anwendung erklärt und gewährleistet der Kunde im eigenen Namen und im Namen der von ihm ernannten Benutzer und Koordinatoren, dass:
      1. über alle Rechte, Befugnisse und Genehmigungen verfügt, die erforderlich sind, um die Inhalte dem ZWD zur Verfügung zu stellen,
      2. Der Inhalt ist kein Spam, wird nicht maschinell oder zufällig generiert und enthält keine unethischen oder unerwünschten kommerziellen Inhalte, die darauf abzielen, den Verkehr auf Websites Dritter zu lenken oder das Suchmaschinenranking von Websites Dritter zu verbessern oder weitere rechtswidrige Handlungen (z. B (z. B. Phishing) oder die Empfänger über die Quelle des Materials in die Irre führen (z. B. Identitätsdiebstahl);
      3. der Inhalt nicht pornographisch ist, keine Drohungen oder Anstiftungen zu Gewalt enthält und nicht die Privatsphäre oder Veröffentlichungsrechte Dritter verletzt;
      4. Der Inhalt wird nicht über unerwünschte elektronische Nachrichten wie Spam-Links in Newsgroups, E-Mail-Listen, anderen Blogs und Websites und ähnliche unaufgeforderte Werbemethoden beworben.
      5. Der Inhalt wird nicht in einer Weise präsentiert, die andere Kunden hinsichtlich der Identität des Kunden, der den Inhalt veröffentlicht, irreführen würde.
    2. Ohne die oben genannten Zusicherungen oder Gewährleistungen einzuschränken, behält sich ZWD das Recht vor, Inhalte aus der Anwendung zu entfernen oder den Zugriff und die Nutzung der Anwendung durch den Kunden zu sperren und die Vereinbarung dann mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Veröffentlichung der Inhalte oder die Tätigkeit des Kunden gegen diese Geschäftsordnung, die guten Sitten oder Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts verstößt.
    3. Sofern ein Dritter Ansprüche auf die vom Kunden eingestellten Inhalte erhebt, wird ZWD den Kunden unverzüglich über die Ansprüche informieren.
    4. ZWD respektiert das geistige Eigentum Dritter. Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass Material, das sich in der Anwendung befindet oder mit dieser verlinkt ist, eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder dass die geistigen Eigentumsrechte des Kunden anderweitig verletzt wurden, sollte der Kunde ZWD diese Informationen zur Verfügung stellen. ZWD wird auf solche Mitteilungen reagieren, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, einschließlich der Entfernung des rechtsverletzenden Materials oder der Deaktivierung aller Links zu dem rechtsverletzenden Material. ZWD wird den Zugriff auf die Anwendung für den Kunden und Benutzer, denen der Kunde Zugriff auf die Anwendung gewährt hat, sperren und den Vertrag dann mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich unter geeigneten Umständen herausstellt, dass der Kunde wiederholt die Rechte anderer verletzt Menschen. Im Falle eines solchen Ausschlusses oder einer Kündigung des Vertrags ist ZWD nicht verpflichtet, bereits an uns gezahlte Beträge zurückzuerstatten.
    5. Im Falle einer Kündigung der Vereinbarung durch eine der Parteien wird ZWD ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Kündigung keine anderen Inhalte als personenbezogene Daten verwenden, die der Kunde bei der Nutzung der von ZWD bereitgestellten Anwendung bereitgestellt oder erstellt hat, mit Ausnahme von Inhalten, die nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung nützlich sind, nur die Aktivität des Kunden bei der Nutzung der Anwendung betreffen, von ZWD mit anderen Daten zusammengeführt wurden und von diesen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand getrennt werden können, entstanden sind der Kunde zusammen mit anderen Kunden, die sie weiterverwenden dürfen.
    6. Mit Ausnahme von Inhalten, die nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung nützlich sind, sich nur auf die Aktivität des Kunden während der Nutzung der Anwendung beziehen, von ZWD mit anderen Daten zusammengeführt wurden und von diesen nicht oder nur unverhältnismäßig getrennt werden können Auf Verlangen des Kunden stellt ZWD ihm im Rahmen seiner Bemühungen andere Inhalte als personenbezogene Daten zur Verfügung, die von ihm im Rahmen der Nutzung der Anwendung bereitgestellt oder erstellt wurden. Der Kunde hat das Recht, die digitalen Inhalte von ZWD innerhalb einer angemessenen Frist und in einem gängigen maschinenlesbaren Format kostenlos und ohne Behinderung durch ZWD zurückzufordern.
  12. KUNDENBEWERTUNGEN
    1. ZWD nutzt die Meinungen der Kunden in der Anwendung, in sozialen Medien und anderen Werbematerialien und überprüft sie, um festzustellen, ob die Meinung von einem Kunden abgegeben wurde, der die Anwendung nutzt.
    2. ZWD zum Zweck der in Punkt genannten Überprüfung 12.1 oben, sendet seinen Kunden in regelmäßigen Abständen an die bei der Registrierung angegebenen Adressen eine Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail zusammen mit der Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildes sowie des Vor- und Nachnamens der Person, die im Namen der Person eine solche Stellungnahme abgibt Kunde. Andere als die auf diesem Weg eingeholten Meinungen werden vom ZWD nicht verwendet.
  13. NEWSLETTER
    1. Zusätzlich zu den Diensten bietet ZWD dem Kunden die Möglichkeit, den Newsletter-Dienst zu abonnieren.
    2. Die Bereitstellung des Newsletter-Dienstes beginnt mit dem Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Newsletter-Dienstes, der dadurch zustande kommt, dass der Kunde das auf der Anwendungswebsite verfügbare Newsletter-Formular ausfüllt und die Bedingungen der Datenschutzrichtlinie durch den Kunden akzeptiert.
    3. Durch den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung des Newsletter-Dienstes mit ZWD stellt der Kunde E-Mail-Adressen zur Verfügung, an die die Newsletter-Dienste bereitgestellt werden sollen, um von ZWD Werbe- und Verkaufsförderungsnachrichten zu den in der Anwendung angebotenen Produkten und Dienstleistungen zu erhalten.
    4. Damit der Kunde den Newsletter-Dienst nutzen kann, ist es erforderlich, dass er und die Nutzer und Koordinatoren, die den Newsletter-Dienst ebenfalls nutzen sollen, über einen Internetzugang und eine aktive E-Mail-Adresse verfügen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass für die Nutzung des Newsletter-Dienstes keine besonderen technischen Voraussetzungen erforderlich sind, mit Ausnahme eines Betriebssystems und eines Webbrowsers bzw. einer Standardanwendung bzw. eines E-Mail-Systems.
    5. Im Rahmen der Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsvertrags sendet ZWD dem Kunden und seinen Nutzern und Koordinatoren jederzeit und in beliebiger Häufigkeit Werbemitteilungen und Werbeinformationen an die im Formular angegebenen E-Mail-Adressen bezüglich der in der Anwendung angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Der ZWD schreibt vor, dass Werbe- und Werbebotschaften mindestens alle zwei Monate versendet werden.
    6. Der Newsletter-Dienst ist kostenlos und wird während der gesamten Vertragsdauer gemäß Punkt 1 zur Verfügung gestellt. 13.2. Vorschriften.
    7. Jeder Kunde kann den Newsletter-Service nutzen, wenn er die Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss erfüllt. 13.2. Vorschriften. Erfüllung der in Punkt genannten Anforderungen 13.2. Durch Klicken auf die Schaltfläche wird die E-Mail-Adresse des Kunden an ZWD übermittelt und die Bereitstellung des Newsletter-Dienstes durch ZWD eingeleitet. Im Rahmen der weiteren Kommunikation kann der Kunde auch E-Mail-Adressen von Nutzern und Koordinatoren angeben, für die der Newsletter-Service ebenfalls bereitgestellt werden soll.
    8. Einzelne im Rahmen des Newsletter-Dienstes versendete Nachrichten stellen Werke im Sinne des Urheberrechts dar und unterliegen dem gesetzlichen Schutz. Jede Vervielfältigung, Veränderung und zweckwidrige Nutzung ohne Zustimmung des ZWD kann einen Rechtsverstoß darstellen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den im vorstehenden Satz genannten Verstoß, einschließlich der Handlungen von Benutzern und Koordinatoren, die aufgrund der Angaben des Kunden Zugriff auf die Anwendung haben.
    9. Der Vertrag über die Nutzung des Newsletter-Dienstes wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    10. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag über die Nutzung des Newsletter-Dienstes mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.
    11. ZWD hat das Recht, den Vertrag über die Nutzung des Newsletter-Dienstes mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.
    12. Der Kunde kündigt den Vertrag über die Nutzung des Newsletter-Dienstes durch Übermittlung einer Kündigungserklärung an ZWD an die E-Mail-Adresse [•] oder per Post an die in der ZWD-Definition angegebene ZWD-Adresse oder durch Anklicken des Buttons Den Rücktrittslink finden Sie in der Fußzeile jeder gesendeten Nachricht.
    13. ZWD kann den Vertrag über die Nutzung des Newsletter-Dienstes durch Übermittlung einer Kündigungserklärung an den Kunden an die von ihm bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse kündigen.
    14. Das ZWD kann die Bereitstellung des Newsletter-Dienstes aus wichtigen Gründen nach Mitteilung an den Nutzer an die von ihm bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse aussetzen.
    15. ZWD hat das Recht, eine vom Nutzer angegebene ungültige oder nicht vorhandene E-Mail-Adresse nach Überprüfung zu entfernen.
    16. Beschwerden bezüglich der Bereitstellung des Newsletter-Dienstes durch ZWD sind an die E-Mail-Adresse: [•], telefonisch: [•] oder per Korrespondenz an folgende Adresse zu richten: [•].
    17. Die Beschwerde muss die Angaben zur Person, die die Beschwerde einreicht, die für die Übermittlung von Informationen über das Ergebnis der Beschwerde erforderlichen Daten sowie eine Beschreibung der Unregelmäßigkeiten im Newsletter-Dienst und die Erwartungen hinsichtlich der Lösung der Beschwerde enthalten.
    18. ZWD wird die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang prüfen.
  14. ZAHLUNGEN
    1. Der Kunde ist verpflichtet, Gebühren für die Erbringung von Dienstleistungen durch ZWD gemäß der Vereinbarung zu zahlen. Die fälligen Beträge können sich ändern, wenn ZWD zusätzliche Arbeiten durchführt.
    2. Sofern die Parteien in der Vereinbarung nichts anderes vereinbaren, werden die Gebühren für nachfolgende Abonnementzeiträume im Voraus bezahlt.
    3. Die Abonnementlaufzeit beträgt einen Monat, sofern die Parteien im Vertrag nichts anderes vereinbart haben.
    4. Die Vergütung an ZWD ist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung auf der Grundlage einer von ZWD ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung zu zahlen, die elektronisch an die E-Mail-Adresse des Kundenkoordinators gesendet wird, es sei denn, der Kunde zahlt per Kreditkarte oder einer anderen Zahlungsmethode.
    5. Die Gebührenbeträge erhöhen sich um die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht geltenden Höhe.
    6. Wenn der Kunde mit der Zahlung der Gebühr für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Tagen in Verzug ist, ist ZWD berechtigt, den Zugriff auf die Anwendung für den Kunden und Benutzer zu sperren, deren Konten auf Initiative des Kunden oder aufgrund der Nichterbringung der darin enthaltenen Dienste erstellt wurden Gebühr, mit der Möglichkeit der Reaktivierung im Falle der Zahlung der Gebühr.
    7. ZWD ist berechtigt, die Zahlungsbedingungen, einschließlich der Höhe der Gebühren, zu ändern, was keine Änderung des Vertrags darstellt. Im Falle einer Änderung der Zahlungsbedingungen ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 1 (einem) Monat ab dem Datum des Erhalts der Information über die Änderung der Zahlungsbedingungen und der Höhe der Gebühren mit Wirkung zum Ende des jeweiligen Zeitraums zu kündigen Abonnementzeitraum. Gibt der Kunde innerhalb eines Monats nach Erhalt der Information über die Änderung der Zahlungsbedingungen und der Höhe der Gebühren keine Kündigungserklärung ab, gelten für den Kunden die neuen Zahlungsbedingungen, einschließlich der Höhe der Gebühren zu Beginn des nächsten Abonnementzeitraums. ZWD verpflichtet sich, die Zahlungsbedingungen, einschließlich der Höhe der Gebühren, nicht ohne wichtigen Grund zu ändern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine wesentliche Verbesserung der Leistungen oder eine Änderung ihres Umfangs.
  15. VERTRAULICHKEIT
    1. Sowohl ZWD als auch der Kunde verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und verpflichten sich außerdem, die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
    2. Die in dieser Geschäftsordnung enthaltene Verpflichtung zur Wahrung und zum Schutz der Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob vertrauliche Informationen mündlich, schriftlich oder in sonstiger Form übermittelt und als vertraulich gekennzeichnet wurden.
    3. Der Zugang zu vertraulichen Informationen darf nur Personen gewährt werden, die diese Informationen für die ordnungsgemäße Umsetzung der Ziele der Vereinbarung benötigen und über den vertraulichen Charakter der Informationen und die sich aus diesem Punkt der Geschäftsordnung ergebenden Verpflichtungen informiert wurden.
    4. Die in diesem Punkt der Geschäftsordnung genannte Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und den Zeitraum von 5 (fünf) Jahren ab dem Datum seines Ablaufs infolge einer Kündigung, Kündigung, eines Rücktritts oder infolge des Ablaufs des Zeitraums, für den es abgeschlossen wurde.
    5. Im Falle der Offenlegung vertraulicher Informationen hat die Partei, deren Rechte verletzt wurden, das Recht, der anderen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 PLN (fünfzigtausend Zloty) aufzuerlegen, bei einem Schaden, der diesen Betrag übersteigt , außerdem das Recht, eine zusätzliche Entschädigung gemäß den im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Bedingungen bis zur Höhe des tatsächlich erlittenen Schadens zu verlangen.
    6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ZWD die auf der Grundlage individueller, auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossener Verträge erstellten Materialien für Werbezwecke von ZWD (insbesondere das Portfolio) verwendet, sofern diese Materialien keine vertraulichen Informationen des Kunden offenlegen.
  16. SICHERHEIT DER KUNDENDATEN
    1. ZWD wird die Urheberrechte oder gewerblichen Schutzrechte des Kunden nicht zur Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen nutzen.
    2. ZWD verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Verlangen unverzüglich alle in seinem Besitz befindlichen Daten oder Dokumentationen und sonstigen Materialien, die zum Zwecke der Vertragsdurchführung ausgegeben wurden, ohne Hinterlassung von Kopien zur Verfügung zu stellen und auf Verlangen des Kunden eine Erklärung darüber abzugeben Erfüllung dieser Verpflichtung schriftlich. Der Kunde erklärt, dass ihm die oben genannte Anfrage bekannt ist Materialien während der Laufzeit der Vereinbarung hindern ZWD daran, die Vereinbarung vollständig zu erfüllen.
    3. ZWD verpflichtet sich, dem Kunden die Vervielfältigung des Vorstehenden zu ermöglichen. Materialien aus der Anwendung innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab dem Datum des Ablaufs der Vereinbarung oder der Beendigung der Nutzung der Dienste durch den Kunden.
  17. VEREINBARUNG DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
    1.  Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags kann der Kunde als Verwalter personenbezogener Daten ZWD mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in dem Umfang und zu dem Zweck betrauen, der für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. In einem solchen Fall schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Betrauung personenbezogener Daten ab, in der die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ZWD festgelegt werden.
  18. VERANTWORTUNG
    1. ZWD behält sich vor, dass alle vom Kunden auf der Grundlage der in der Anwendung enthaltenen Inhalte ergriffenen Maßnahmen ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden erfolgen.
    2. Der Kunde hat nach allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Schadensersatz, vorbehaltlich der folgenden Grundsätze: (a) ZWD haftet nicht für entgangenen Gewinn (lucrum cessans) oder Schäden, die nicht in direktem ursächlichem Zusammenhang mit seinem Handeln oder Unterlassen stehen, (b) Nichtberücksichtigung der Anmerkungen des Kunden zu den betreffenden Dienstleistungen, wenn der Kundenkoordinator eine andere Person als den ZWD-Koordinator oder außerhalb der Geschäftszeiten kontaktiert oder sich anderweitig nicht an die von den Parteien festgelegte Kommunikationsmethode hält, (c) ZWD ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder die Folgen der Verbreitung der Quellmaterialien, (d) ZWD ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie die Anwendung von Benutzern oder verbotenen Benutzern verwendet wird, und insbesondere für den kommerziellen Erfolg oder Misserfolg des Kunden, (e) ZWD ist nicht verantwortlich für den Betrieb schädlicher/schädlicher Software (Malware), die vom Benutzer oder Dritten illegal in die Anwendung eingeführt wird.
    3. Die Gesamthaftung von ZWD für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertragsgegenstandes ist jeweils auf das Dreifache des monatlichen Entgelts beschränkt, das ZWD im Monat vor der Geltendmachung des Anspruchs wegen Nichterfüllung erhalten hat unsachgemäße Erfüllung des Vertragsgegenstandes.
    4. Die gegenseitige Schadensersatzhaftung der Parteien wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages ist auf die Höhe des tatsächlichen Schadens begrenzt und umfasst nicht entgangenen Gewinn (lucrum cessans).
    5. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags oder eines vollständigen oder teilweisen Rücktritts vom Vertrag zahlt der Kunde ZWD eine Vertragsstrafe in Höhe des verbleibenden Betrags der während der Abonnementlaufzeit noch zu zahlenden Gebühren.
  19. HÖHERE LEISTUNG
    1. Während der Zeit höherer Gewalt werden die Arbeiten und Pflichten der Partei im Umfang der höheren Gewalt ausgesetzt. Die Aussetzung gilt auch für die Haftung der Parteien wegen Nichterfüllung vertraglicher Pflichten.
    2. Jede Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren.
  20. LAUFZEIT DES VERTRAGS
    1. Die Verträge werden für den im Vertrag angegebenen Zeitraum geschlossen.
    2. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten unter Einhaltung von Punkt 20.4 kündigen. Vereinbarungen.
    3. ZWD kann den Zugriff auf die Anwendung für den Kunden und Benutzer, denen der Kunde Zugriff auf die Anwendung gewährt hat, sperren und anschließend den Vertrag mit sofortiger Wirkung nach Übermittlung einer unwirksamen Zahlungsaufforderung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt trotz einer Zahlungsverzögerung von mindestens 30 Tagen.
    4. Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen: (a) wenn die andere Partei grob gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstößt und eine zusätzliche Frist von mindestens 14 (vierzehn) Geschäftstagen ab dem Datum der Zustellung einer schriftlichen Aufforderung an die Partei wirkungslos abläuft Die Partei verpflichtet sich, den festgestellten Verstoß einzustellen/zu beseitigen; (b) wenn die andere Partei wiederholt gegen eine Bestimmung der Vereinbarung verstößt.
    5. ZWD ist berechtigt, Benutzerkonten, Quellmaterialien und alle Daten aus der Anwendung nach Ablauf von 6 (sechs) Monaten ab dem Datum der Vertragsbeendigung zu löschen, es sei denn, der Kunde beantragt die Löschung der Daten zu einem früheren Zeitpunkt, vorbehaltlich Abschnitt 11.5.
    6. Im Falle einer Kündigung des Vertrages bleiben alle vor der Kündigung entstandenen Ansprüche und sich daraus ergebenden Verpflichtungen vorbehaltlich der früheren Bestimmungen des Vertrages für die Vertragsparteien bestehen, sofern der Vertrag oder die Vereinbarung der Vertragsparteien nichts anderes vorsieht.
    7. Im Falle einer Kündigung des Vertrages gelten die Bestimmungen des Punktes 9.5 und Punkt 15 bleiben in Kraft.
  21. ÄNDERUNG DER BESTIMMUNGEN DER VERORDNUNG
    1. ZWD behält sich das Recht vor, die Bestimmungen jederzeit zu ändern.
    2. Über die Änderung der Geschäftsordnung und den geänderten Inhalt der Geschäftsordnung wird der Kunde spätestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die Adresse des Kundenkoordinators informiert. Der neue Wortlaut der Verordnung tritt zu dem vom ZWD festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Im Falle von Änderungen der Geschäftsbedingungen vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Geschäftsbedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne zusätzliche Kosten mit Wirkung ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Geschäftsbedingungen zu kündigen Vorschriften.
    3. Sofern der Vertrag nicht zum Ende des Abonnementzeitraums gekündigt wird, sind die neuen Bestimmungen für den Kunden verbindlich und gelten für den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Beginn des nächsten Abonnementzeitraums.
  22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Die Bestimmungen gelten für den Kunden auf unbestimmte Zeit, vorbehaltlich Punkt 22.2. unten.
    2. Der zwischen ZWD und dem Kunden auf der Grundlage der akzeptierten Geschäftsbedingungen geschlossene Vertrag erlischt im Falle seiner Kündigung oder seines Ablaufs, in dessen Rahmen Verwaltungskonten und Benutzerkonten erstellt wurden, denen der Kunde Zugriff auf die Anwendung gewährt hat . In einem solchen Fall sperrt das ZWD den Zugang zu den oben genannten Inhalten unverzüglich. Konten und Dienste.
    3. Der Zugriff auf die Dienste und Anwendungen, insbesondere auf Administratorkonten und Benutzerkonten, wird gesperrt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Registrierung die für die Aktivierung erforderlichen Aktivitäten durchführt.
    4. ZWD hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, was zur Sperrung des Zugangs des Kunden zur Anwendung führt, wenn der Kunde grob gegen die Bestimmungen dieser Bestimmungen verstößt.
    5. Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Forderungen übertragen oder eine Vereinbarung zur Übernahme der sich aus dem Vertrag ergebenden Schulden abschließen.
    6. Das auf die Verpflichtungen aus dieser Geschäftsordnung anwendbare Recht ist polnisches Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Bestimmungen unterliegen den polnischen ordentlichen Gerichten. Die Parteien werden alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, gütlich beigelegt werden. Gelingt es den Parteien nicht, die Streitigkeit innerhalb eines Monats gütlich beizulegen, wird die Streitigkeit der endgültigen Entscheidung des für den Sitz von ZWD zuständigen ordentlichen Gerichts unterworfen.
    7. Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung der Geschäftsordnung ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar ist, bleibt diese ausschließliche Bestimmung ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar und die übrigen Bestimmungen bleiben in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, durch Verhandlungen nach Treu und Glauben die ungültigen oder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen ganz oder teilweise durch Bestimmungen zu ersetzen, deren Rechtskraft und wirtschaftliche Wirkung den ersetzten Bestimmungen möglichst nahe kommen.
    8. Diese Verordnung tritt am 11. September 2024 in Kraft.